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Energieberatung


Energieausweis für Gebäude!

Leben im grünen Bereich: Ab heute können Wohnungssuchende von Vermietern und Verkäufern die Vorlage des Energieausweises fordern und so ihre voraussichtlichen Energiekosten kalkulieren. Dies gilt für alle Gebäude, die bis Ende 1965 errichtet worden sind.

Was für den Neubau schon seit 2002 gilt, wird nun auch für den Altbau Pflicht: der Gebäudeenergieausweis. Der Ausweis macht auf den ersten Blick deutlich, ob das Gebäude einen hohen oder niedrigen Energieverbrauch erwarten lässt – ob es im roten oder grünen Bereich steht. Das ermöglicht Verbrauchern den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit. Zudem enthält der Ausweis Vorschläge für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch deutlich senken können. Ab dem 1. Januar 2009 gilt diese Pflicht dann auch für Besitzer jüngerer Wohngebäude.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Mit wenigen Ausnahmen können Hausbesitzer zwischen einem bedarfsbasierten und einem verbrauchsbasierten Ausweis wählen. Es empfiehlt sich jedoch der Bedarfsausweis: Er beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes und ist unabhängig vom Verhalten der Nutzer - im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, der den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner erfasst.
Eigentümer besitzen bis auf folgende Ausnahmen die Wahlfreiheit: Eine Pflicht für Bedarfsausweise besteht derzeit bei Neubauten und bei Bestandsgebäuden (ab dem 01. Oktober 2008) mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01. November 1977 der Bauantrag gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierungen wurde mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht

Haus-Energie-Check
Aus der Praxis

Im ersten Schritt wird der aktuelle Energiebedarf eines Gebäudes analysiert, im zweiten Schritt dann das Einsparpotenzial durch konkrete Modernisierungs-Maßnahmen, beispielsweise bei Wärmedämmung, Haustechnik oder Fenstern.

So sieht der Hausbesitzer ganz genau, welche Maßnahme zu welchem energetischen Ergebnis führt.
Selbst Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen von Investitionen in die Gebäudemodernisierung sowie genaue Amortisationszeiten sind in der Software hinterlegt.

Abschließend kann der Energieberater die Berechnung für den laut EU-Richtlinie erforderlichen Energiebedarfsausweis durchführen und den Energieausweis ausstellen.

Wir empfehlen Ihnen den Bedarfsausweis, weil durch den nutzerunabhängig errechneten Bedarf die energetische Qualität von Gebäuden und Wohnungen sichtbar und vergleichbar wird. Zudem sind die Analysen der Bausubstanz notwendige Voraussetzung für wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Energieberatung zur Altbausanierung

Gerade wenn eine Modernisierung oder der Umbau eines Gebäudes geplant ist,erhalten Sie mit der Energieberatung eine umfassende Bewertung konstruktiv und technisch sinnvoller Maßnahmen, unter Berücksichtigung der jeweilig möglichen Fördermöglichkeiten ( Investitionskosten, Energiekosteneinsparung, Umweltpotential oder Tipps zur Vermeidung von Sanierungsfehlern). Durch die ernergetische Sanierung werden Behaglichkeit und Komfort eines Gebäudes gesteigert, die laufenden Kosten gesenkt und der Wert der Immobilien erhöht. So können durch eine Sanierung die Vorrausetzungen für eine nachhaltige Bauwerkserhaltung erreicht werden.

Jetzt ist Zeit zu handeln- Wir beraten Sie gern unter Tel. 02904- 70733

 

 

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