Lastfälle
Um
die richtige Auswahl zum angemessenen Abdichtungssystem zu finden, ist
es erforderlich die vorhandene Art der Wasserbeanspruchung zu kennen.
Erst das richtige Einordnen der Belastung ermöglicht eine dauerhaft
funktionsfähige Bauwerksabdichtung. Die DIN 18195 unterscheidet in
den Teilen 4-6 die Wasserbeanspruchungen nach folgenden vier Lastfällen:

1.
Bodenfeuchte
Bodenfeuchte ist im Erdreich kapillar gebundenes Wasser. Durch Kapillarkräfte
drängt es auch gegen die Schwerkraft fort. Bodenfeuchte ist als Mindest-
beanspruchung immer im Erdreich vorhanden. Dieser geringste Lastfall kann
nur angenommen werden, wenn das Bau- gelände bis zu einer ausreichenden
Tiefe unter der Fundamentsohle aus nicht bindigem Boden besteht und Gleiches
für das Verfüllmaterial gilt: Also zum Beispiel Sand oder Kies
mit einem Durchlässigkeitsbeiwert (K) von mindestens K > 10-4
m/s. Oberflächen- und Regenwasser kann dann bis zum freien Grundwasserstand
absickern, ohne hydrostatischen Druck auf die Abdichtung auszuüben.
2.
Nichtstauendes Wasser 
Nichtstauendes Sickerwasser beansprucht die Abdichtung genauso wie der
Lastfall Bodenfeuchte. Um dauerhaft dem Lastfall standzuhalten, muss allerdings
ein Dränage- system im Wand- und Bodenbereich nach DIN 4095 eingebaut
werden. Dieses besteht aus einer nach verbindlichen Einbauvorschriften
gelegten Ringdränage und Dränelementen im Wandbereich, die zugleich
als Schutzschicht der Bauwerksabdichtung fungieren.
3. Zeitweise aufstauendes Sickerwasser
Zeitweise aufstauendes Sickerwasser übt einen hydrostatischen Druck
auf die Abdichtung aus. Durch bindigen Boden kann das Wasser nicht schnell
genug zum Grundwasser absickern und staut sich von unten nach oben auf.
Die maximale Gründungstiefe liegt bei 3 m unter GOK. Der Bemessungswasserstand
muss mindestens 300 mm unter der Unterkante der Bodenplatte liegen. Er
ist möglichst aus langjährigen Beobachtungen zu ermitteln.
4.
Von außen drückendes Wasser
Von außen drückendes Wasser ist für die Abdichtung die
gleiche Beanspruchung wie der Lastfall zeitweise aufstauendes Sickerwasser.
Im Unterschied dazu liegt der Bemessungswasserstand weniger als 300 mm
unter der Unterkante der Bodenplatte. Da kunststoffmodifizierte Bitumenabdichtungen
(KMB) in der DIN 18195 für diesen Lastfall nicht erwähnt sind,
ist ein gesonderter Bauvertrag nach der VOB Teil C notwendig. Kunststoffmodifizierte
Bitumenabdichtungen (KMB) im System werden seit Jahrzehnten für die
Abdichtung dieses Lastfalls erfolgreich eingesetzt.
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